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Auftragsverarbeitungs-
Verträge 

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird nötig, wenn personenbezogene Daten im Auftrag an Dritte weitergegeben und von ihnen verarbeitet oder genutzt werden. Die rechtlichen Vorschriften zur Datenweitergabe sind in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.

In welchen Fällen konkret eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ist oftmals als juristische Frage schwer zu klären. Hierbei sind seit dem Inkrafttreten des DSGVO die Definitionen des „Verantwortlichen“ und des „Auftragsbearbeiters“ ausschlaggebend. Dabei kommt es zunächst einmal darauf an einen „Verantwortlichen“ zu identifizieren, der dann per Definition nicht gleichzeitig „Auftragsbearbeiter“ sein.

Hierbei gilt laut DSGVO als „Verantwortlicher“, wer alleine oder gemeinsam über den Zweck sowie die Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. 

Für den Fall, dass der Verantwortliche diese Daten im Auftrag verarbeiten lässt, liegt eine Auftragsverarbeitung in Sinne der DSGVO statt. 

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