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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Definitionen

1.1 „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 „Auftrag“ bezeichnet das Angebot auf Grundlage dieser AGB, welches vom Auftraggeber angenommen wurde einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen.1

1.3 „Auftraggeber“ bezeichnet einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, welcher Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bezieht.

1.3 Soweit verfügbar wird die bestellte Ware oder Dienstleistung unverzüglich ausgeliefert oder erbracht. Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sofern die Bestellung per Internet erfolgt, ist der voraussichtliche Liefertermin dem Bestellangebot zu entnehmen.

1.5 Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns ausdrücklich bestätigt werden.

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2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, wenn der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

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2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

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§3 Preise 

3.1 Die Preise der Leistungen und deren Abrechnung richten sich nach dem Auftrag. An- und Abfahrtskosten werden separat berechnet ( Preise für die gefahrenen Kilometer entnehmen Sie dem Angebot)

3.2 Sofern nicht anders angegeben, werden Leistungen nach deren Erbringung – in der Regel monatlich – abgerechnet.

3.3 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Preise sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

3.6 Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; weitergehende gesetzliche Ansprüche unberührt.

3.7 Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.

3.8 Stellt sich nach dem Abschluss des Auftrags heraus, dass der Auftraggeber keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Leistungen zu verweigern, bis der Auftraggeber die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

3.8 Leistungsfristen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als verbindlich und unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig nachkommt.

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§4Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Recklinghausen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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